Dienstleister für die Finanzwirtschaft

Effecta ist das Haftungsdach für Finanzmakler, Industrieemittenten, Crowdinvesting-Plattformen, Zweitmarktmakler und ihren individuellen Anforderungen - Wir organisieren den aufsichtsrechtlichen Ablauf, Sie konzentrieren sich auf ihr Geschäftskonzept.

Effecta GmbH – die Alternative zur eigenen KWG-Lizenz. Sprechen Sie uns an!

Anlagevermittlung

Mit der klaren Abgrenzung von Anlagevermittlung und Anlageberatung können wir Anlagevermittlern, ob Industrieemittenten, Crowdinvesting-Plattformen, institutionellen Vermittlern oder Zweitmarkthändlern - maßgeschneiderte Ablaufprozesse anbieten. Ihr spezielles Geschäftsmodell bilden wir individuell ab und flechten Ihnen ohne Identitätsverlust die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Ihren Geschäftsablauf.

Zweitmarkt-Handel

In den letzten Jahren gab es immer wieder von Seiten der Aufsicht Bestrebungen, den Zweitmarkt von Vermögensanlagen zu regulieren. Wurde dies durch gerichtliche Auseinandersetzung bei der Vermittlung von KG-Fonds-Anteilen im Jahr 2013 noch einmal abgewendet, ist die Vermittlung von AIF (Alternative Investment Fonds) im Zweitmarkt, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, nur noch von Instituten gemäß § 15 WpIG möglich. Die Effecta GmbH bietet Vermittlern, die sich auf den Zweitmarkt-Handel von geschlossenen Produkten spezialisiert haben, die Anbindung als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG an. Mit einem aufsichtsrechtlich einwandfreien Anlagevermittlungsprozess ist es für diese Vermittler möglich, das zu vermittelnde Portfolio um AIF, Anleihen und Aktien zu erweitern. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.

Crowdinvesting

Crowdinvesting gewinnt in den letzten Monaten als alternative Finanzierungsform für mittelständische Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Gegenwärtig dominieren Nachrangdarlehen als Refinanzierungsform die angebotenen Projekte. Mit zunehmenden Volumen und steigender Nachfrage von Privatinvestoren werden die Anforderungen an die Finanzprodukte steigen und die Platzierung von Aktien, Anleihen und Genussscheinen erfordert eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungs-/Wertpapierinstitut gemäß § 15 WpIG. Die Effecta GmbH bietet Crowdinvesting-Plattformen mit der Anbindung als Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG die Möglichkeit, sämtliche Finanzinstrumente gemäß § 2 (5) WpIG (Aktien, Anleihen, Vermögensanlagen u.a.) zu vertreiben, ohne selber die hohen aufsichtsrechtlichen Anforderungen organisieren zu müssen. Eine Anpassung  der Abläufe an die individuellen Prozesse der Vertriebspartner führt zu hoch automatisierten und effizienten Ablaufprozessen, mit denen die Effecta GmbH auch die Anlegerverwaltung von Finanzprodukten für die Emittenten anbieten kann. Zudem helfen wir Emittenten von Nachrangdarlehen, die sich aufgrund des Kleinanlegerschutzgesetzes entschliessen, einen Online-Vertrieb anzubieten, bei der Organisation eines gesetzeskonformen Ablaufprozesses. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stehen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.

Institutionelles Geschäft

Vertriebspartner, die überwiegend institutionelle Vermittlung durchführen, bieten wir die Möglichkeit, mit einer Anbindung als vertraglich gebundener Vermittler ihr Geschäftsmodell, erweitert um sämtliche Finanzinstrumente gemäß § 2 (5) WpIG zu betreiben. Wir organisieren Ihnen den Prozess in der Anlagevermittlung und übernehmen entsprechend Ihren Vorstellungen und den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, administrative Tätigkeiten. Somit kann der Vermittler sich voll und ganz auf seine Kernkompetenzen konzentrieren. Sprechen Sie uns an. Wir stehen für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.

Einprodukt-Vertrieb

Vertriebseinheiten (Vertriebsgesellschaften oder natürliche Personen), die z.B. über Fernabsatz lediglich ein einziges Produkt (oder eine Produktfamilie) vertreiben, bietet die Effecta GmbH ein straff organisierten Anlagevermittlungsprozess an. Die Tätigkeit grenzt sich von der Anlageberatung deutlich durch die fehlende Diversifikation der Anlagen ab. Der Vertrieb vermittelt lediglich das Produktangebot einer Emittentin und betreibt somit die Anlagevermittlung unter dem definitiven Ausschluss der Anlageberatung. Mit der Vernetzung der jeweils eigenen Systeme entstehen hoch automatisierte Prozesse, die eine Compliance-konforme Vermittlung gewährleisten. Eine Anpassung an vorhandene Abläufe ist selbstverständlich. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Anlageberatung

Die Anforderungen an die Anlageberatung haben sich in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Wir helfen Ihnen, der Flut der gesetzlichen Auflagen Herr zu werden. Geeignetheit der Anlage, Beratungsprotokoll, Kundenaufklärung, Geldwäsche-Anforderungen - Setzen Sie weiterhin Ihr Beratungskonzept um, wir organisieren den aufsichtsrechtlichen Prozess.

Investment Advisory

Mit der fortschreitenden Spezialisierung der Finanzbranche bedienen sich immer mehr Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzportfolioverwalter eines qualifizierten Anlageberaters, dem Investment Advisor. Gerade in der Beratung und Empfehlung der Portfolioverwaltung von KAGB konformen geschlossenen Produkten haben sich die Anforderungen an das Advisory erhöht und setzen u.U. eine Erlaubnis nach § 15 WpIG voraus. Die Effecta GmbH übernimmt hier für einzelne Anlageberater die Haftung, führt sie als gebundene Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG und organisiert u.a. den Dokumentations-, Order- und Empfehlungsprozess. So kann der Investment Advisor die Auswahl des Portfolios in einem professionellen Umfeld umsetzen und hält den eigenen organisatorischen Aufwand auf einem Minimum. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Finanzmakler

Die Beratung zu Finanzprodukten hat in den letzten Jahren eine große regulatorische Dynamisierung erfahren. Die rechtlichen Anforderungen an den einzelnen Berater sind immens, die Verantwortung noch höher. Die Effecta GmbH bietet als unabhängiges und neutrales Haftungsdach seinen angebundenen Vermittlern die Möglichkeit, weiterhin ihr eigenes Beratungskonzept umzusetzen und übernimmt die rechtliche Verantwortung im Beratungsprozess. Der Partner kann unabhängig und neutral agieren und ist nicht an Produkt- oder Umsatzvorgaben des Institutes gebunden. Zudem sind sämtliche Finanzinstrumente, die der § 2 (5) WpIG umfasst (Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Vermögensanlagen u.a), vermittelbar. Die Effecta GmbH konzentriert sich ausschließlich auf die an ein Institut gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Funktionen. Dies sind die Geschäftsabwicklung, die Compliance, die Provisionierung und die Qualifikation der an sie gebundenen Vertriebspartner. Damit ist die Effecta GmbH lediglich Dienstleister und fühlt sich aufgrund dieser strategischen Ausrichtung nicht dem Umsatz, sondern ausschließlich der Qualität und Compliance des Vertriebsprozesses verpflichtet. Durch einen eigenen onlinebasierten Compliance-Prozess gewährleistet die Effecta GmbH eine effiziente Abwicklung und sämtliche aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kundenbetreuung. Bitte nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch und detaillierten Informationen zur Verfügung.

Investoren

Für den Vertrieb von Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Zertifikate, Genussscheine u.a.) ist die Genehmigung gemäß § 15 WpIG notwendig. Als Alternative zum Betrieb eines eigenen Finanzdienstleistungs-/Wertpapierinstitutes, das mit hohen administrativen Aufwand verbunden ist, bietet sich für Vermittler von Finanzanlagen die Möglichkeit, sich eines sogenannten Haftungsdaches zu bedienen. Dies sind Wertpapierinstitute, die selbständige Vertriebspartner als gebundene Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG führen.

Die Geschäftsabschlüsse werden auf Rechnung und im Namen des Institutes getätigt und werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Für den Vermittlungsprozess zeichnet das Wertpapierinstitut verantwortlich. Unsere Vertriebspartner unterliegen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, deren Einhaltung durch uns gewährleistet werden muss. Die Effecta GmbH wiederum unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Zudem wird regelmäßig (jährlich) der Jahresabschluss und die Einhaltung der organisatorischen Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Die Effecta GmbH und ihre Vertriebspartner richten sich mit Ihrer Dienstleistung an Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Dabei agiert sie neutral und ist durch keinerlei Verflechtungen mit Produktgebern jedweden Abhängigkeiten unterworfen. Die Effecta GmbH konzentriert sich ausschließlich auf die an ein Institut gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Funktionen und ist damit lediglich Dienstleister und fühlt sich aufgrund dieser strategischen Ausrichtung nicht dem Umsatz, sondern ausschließlich der Qualität und dem "Wohlverhalten" (Compliance) des Vertriebsprozesses verpflichtet.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch zur Verfügung.