Allgemeine Vermittlungsbedingungen

  1. Staatliche Aufsicht

Das Institut ist als Finanzdienstleistungsinstitut und Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig unter der Erlaubnis und Aufsicht der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Telefon: + 49 (0)228 4108-0,

E-Mail poststelle@bafin.de

Die Erlaubnis umfasst die Dienstleistungen der Anlagevermittlung sowie der Anlageberatung. Honorar-Anlageberatung wird nicht erbracht.  Das Institut ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren des/der Anlegers/-in zu verschaffen. Der/Die Anleger/-in betreibt seine/ihre Kapitalanlagen nicht professionell, sondern als Privatkunde/-in.

 

  1. Adressen, Kontaktmöglichkeiten, Kommunikationssprache

2.1  Der/Die Anleger/-in kann sich mit seinen Fragen zu den vom Institut vermittelten Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an das Institut wenden. Gleiches gilt für das Institut. Die Sprachen, in denen der/die Anleger/-in mit dem Institut kommunizieren und  Dokumente sowie andere Informationen von dem Institut erhalten kann, sind Deutsch und Englisch

 

Die Adresse und Kontaktdaten des Institutes lauten wiefolgt:

Effecta GmbH

Am Sportplatz 13

66197 Florstadt

Telefon: +49 (8122) 179 449-0 (allgemeine Fragen)

Telefon: + 49 (08122)  179 449-4 (Fragen zu Kapitalanlagen und Aufträgen)

Fax: +49 (8122) 179 449-9

E-Mail: info@effecta-gmbh.de, Homepage: www.effecta-gmbh.de

 

Für telefonische Anfragen zu Aufträgen ist ausschließlich folgende Nummer zu verwenden: 49 (08122)/ 179 449-4 . Das Institut ist gesetzlich verpflichtet, die elektronische und telefonische Kommunikation, soweit diese Kundenaufträge betrifft aufzuzeichnen.

 

Der/die Anleger/-in wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Informationauszudruckenoder inlesbarerFormzu speichern.

 

2.2 Aufträge sind grundsätzlich über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen. Konto- und Depotauszüge sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet das Institut in einer der genannten Sprachen nach Wunsch des/der Anlegers/-in. Im Übrigen gelten die Ausführungsgrundsätze des Instituts.

 

  1. Einstufung des/der Anleger/-in

Das Institut stuft alle Anleger/-innen als Privatanleger ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die europarechtlichen Vorgaben sowie die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einschließlich Nebengesetze beachten. Eine Änderung der Einstufung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Institut und dem/der Anleger/-in sowie einen schriftlichen Nachweis durch den/die Anleger/-in, dass die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ erfüllt sind. Eine Umqualifizierung kann nachteilige Auswirkungen für den/die Anleger/-in in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten des Institutes gegenüber dem/der Anleger/-in sowie auch auf die Informationspflichten des Unternehmens gegenüber dem/der Anleger/-in haben. Eine Rückstufung ist durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem/der Anleger/-in und dem Institut möglich, soweit der/die Anleger/-in dies gegenüber dem Institut schriftlich verlangt.

 

  1. Mitwirkungspflichten des/der Anlegers/-in

4.1. Alle für die Geschäftsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der/die Anleger/-in dem Institut unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere der Name, die Anschrift, der Personenstand, die Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

4.2. Das Institut wird, sofern das Gesetz dies erfordert, von dem/der Anleger/-in Informationen durch ein gesondertes Dokument einholen, um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Bezug auf Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für den/die Anleger/-in beurteilen zu können. Sofern derartige Prüfungen gesetzlich nicht (mehr) vorgeschrieben sind, wird das Institut den/die Anleger/-in schriftlich darüber informieren, dass keine derartige Prüfung vorgenommen wird. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern.

 

4.3. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des/der Anlegers/-in. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann vom Institut nur dann berücksichtigt werden, wenn ihm die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass die Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist.

 

4.4. Der/die Anleger/-in ist verpflichtet, alles ihm/ihr Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines/ihres Auftrages zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzdienstleistungen und Produkte erforderlich sind.

 

4.5. Soweit der/die Anleger/-in nach Aufforderung durch das Institut die für die Anbahnung/Durchführung bestimmter Geschäfte in Finanzinstrumenten gesetzlich erforderlichem Informationen/Nachweise (z.B. Nachweise über Vertretungsberechtigungen, Legal Entity Identifier für bestimmte Finanzmarktteilnehmer) nicht oder nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung stellen, ist das Institut berechtigt, erteilte Aufträge nicht durchzuführen und/oder sonstige Dienstleistungen nicht zu erbringen, wobei das Institut den Kunden unverzüglich über die Nichtausführung zu unterrichten hat.

 

  1. Interessenkonflikte

5.1. Bei einem Finanzdienstleistungsinstitut, das für seine Kunden mehrere Wertpapierdienstleistungen erbringt und/oder deren vertraglich gebundene Vermittler teilweise auch Finanzinstrumente (mit)konzipieren, die das Institut vertreibt, lassen sich Interessenkonflikte nicht immer ausschließen. Das Institut hat deshalb in schriftlicher Form wirksame, seiner Größe und Organisation sowie der Art, des Umfangs und der Komplexität Grundsätze für den Umfang mit Interessenkonflikten festgelegt und wird diese dauerhaft umsetzen. Die Grundsätze berücksichtigen u.a. auch, dass das Institut für Marktteilnehmer, mit denen es nicht verbunden ist, Dienstleistungen in Form der Haftungsübernahme für vertraglich gebundene Vermittler erbringt, die auch (Mit-)Konzeptionär (Produktgeber) von Produkten sind, die das Institut vertreibt. Auch werden für das Institut vertraglich gebundene Vermittler tätig, die mit einem Anteilseigner des Instituts verbunden sind.

 

Die getroffenen organisatorischen und administrativen Vorkehrungen zur Verhinderung oder der Bewältiung von Interessenkonflikten sind ausreichend, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Interessen der Kunden nicht geschädigt werden.

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Institut, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

- beiErhalt oder GewährvonZuwendungen vonDrittenoderanDritteimZusammenhang mit Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen fürden/die Anleger/-in(beispielsweise Abschluss/Bestandsprovisionen/geldwerte Vorteile)

- beiÜberzeichnungenvonWertpapieren,dievondem Institut vermitteltwerden:

- durch erfolgsbezogeneVergütung vonMitarbeiternundVermittlern;

- beiGewähr von Zuwendungenan dieMitarbeiterundVermittler des Institutes,

-  aus vertraglichen Beziehungen Institutes mit Emittenten/Konzepteuren von Finanzinstrumenten, etwa bei der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen;

 

5.2. Umzuvermeiden,dasssachfremdeInteressen die Dienstleistungen des Institutes beeinflussen, hat das Institut seine Mitarbeiter und vertraglich gebundenen Vermittler auf hohe Standards verpflichtet. Das Institut erwartetjederzeit Sorgfalt undRedlichkeit, rechtmäßiges undprofessionellesHandeln sowie die Beachtung des Marktstandards undinsbesondere immerdieBeachtung des Anlegerinteresses von seinen Mitarbeitern und vertraglich gebundenen Vermittlern.

 

5.3. Das Institut betreibt keine Eigengeschäftein den Finanzinstrumenten,dievermittelt werden oder in den beraten wird. Den Mitarbeitern sind derartige GeschäftenurunterhohenAuflagen gestattet, wobei für deren Durchführung die vorherige Zustimmung des Institutes erforderlich ist

 

5.4. Interessenkonfliktezwischen den Anleger/-innenin derZuteilungvonAusführungen werden,soweit möglich,durchdieBildung vonDurchschnittspreisen durch das AusführungsinstitutundimÜbrigendurch dieRotation gelöst. Der/dieAnleger/-inistmit der Zusammen-fassung seiner/ihrerAufträgezurVermeidung von Interessenkollisionen einverstanden. Diese Zusammenfassung kann allerdings für einen einzelnen Auftragnachteiligsein. Jeder Anleger – mit Ausnahme der geeigneten Gegenpartei - wird unverzüglich über alle wesentlichen Probleme bei der Auftragsausführung von dem Institut schriftlich informiert. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Mitteilung auch auf diesem Wege erfolgen, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Änderungenauszudruckenoder inlesbarerFormzu speichern.

 

5.5. Esbestehen Interessenkonfliktezwischendem Interessedes/der Anlegers/-in und dem Provisionsinteresse des Instituts, seiner Mitarbeiterunddervertraglich gebundenenVermittler.DasInstituthatwegen der Vergütungsstruktur ein Interesse,dass möglichst vieleGeschäftegetätigtwerdenund der/die Anleger/-in Anlagentätigt,beidenendasInstitutmöglichst hohe Vergütungenerhält.

 

5.6. DieInteressenkonflikte werdendurch interne Kontrolle und gegebenenfalls durch Beschränkungen vonEmpfehlungensowiedurch Berücksichtigungdes Handelsvolumens bzw.der Handelsfrequenzgemindert. Bei dem Institut ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung ein unabhängiger Compliance-Beauftragter tätig, dem die Identifikation,dieVermeidungund das Management von Interessenkonflikten obliegen. Das Institut hat Grundsätze für den Umgang mit Interessenskonflikten aufgestellt. Diese organisatorischen Maßnahmen werden regelmäßig überwacht und ggf. angepasst. Im Einzelnenwerden unterAnderemfolgendeMaßnahmen von dem Institut ergriffen:

 

  • Regelungen zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Vorgaben über die Annahme und Gewährung vonZuwendungensowie derenOffenlegungbeachtetwerden;
  • Sicherstellung des uneingeschränkten Vorrangs von Anlegeraufträgenvor Aufträgen von Mitarbeitern;
  • Schulungen unserer Mitarbeiterund vertraglich gebundenenVermittler;
  • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen (sog. Chinese Walls)durch ErrichtungvonInformationsbarrieren
  • Beachtung der Ausführungsgrundsätze einschließlich deren regelmäßiger Überprüfung.

 

AufWunsch des/der Anlegers/-in werden ihm weitere EinzelheitenzudiesenGrundsätzenzurVerfügung gestellt.

 

6.Berichterstattung

6.1. Der/die Anleger/in erhält Ausführungsbestätigungen sowie Kontenübersichtenvon dem Ausführungsinstitutnach seinerWahl:

  • Jederzeitdurchelektronischen Zugriff auf sein KontoviaInternet;
  • Tägliche Ausführungsbestätigungenund monatlich KontenübersichtenelektronischviaE-Mail.
  • Durch Annahmeerklärung der Emittentin/Anbieterin bzw. beauftragte Dritte.

 

DieKontenübersichtenenthalteneine Bewertungder offenen Positionen des/der Anlegers/-in zum Abrechnungspreis des StichtagesderÜbersicht. Die Ausführungsbestätigung enthält insbesondere Angaben zu dem Handelstag und –zeitpunkt, Art des Auftrages, Ausführungsplatz, Menge und Stückpreis bzw. bei tranchenweiser Ausführung den Preis für die einzelnen Tranchen oder den Durchschnittspreis sowie dem Gesamtentgelt sowie der in Rechnung gestellten Provisionen und Auflagen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Dementsprechende Berichte von Dritten macht sich das Institut zu Eigen.

 

6.2. Der/die Anleger/-inerhält vom konto-und depotführenden Institutjährlichzum31.12. eine Übersichtdervermittelten Finanzinstrumente. Über nicht in Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente erhält der/die Anleger/-in üblicherweise die Mitteilung über die Ausgabe eines derartigen Finanzinstruments. Das Institut erstellt und übermittelt dem/der Anleger/-in keine eigenen Berichte, soweit er/sie von Dritten Berichte erhält.

 

6.3.EinwendungengegenAbrechnungen,Berichteund Aufstellungen sind innerhalb von 10 Tagen je nach gewähltem Kommunikationsweg, nach Zugriffsmöglichkeit bzw. nach Zugang gegenüber dem jeweiligen konto- und depotführenden Institut entsprechend elektronisch bzw. postalisch geltend zu machen, sonst gelten sie als genehmigt. Auf diese Folge wird ihn das Institut bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

 

 

7.Mitarbeiterbefugnisse

Die MitarbeiterdesInstitutssowiedievertraglich gebundenen Vermittlersindnichtbefugt,vondem schriftlichenInformationsmaterial abweichende Aussagenoder Versprechungenzumachen.ImFall einesWiderspruchsder mündlichenÄußerungzu demschriftlichen Informationsmaterialistder/die Anleger/-in gehalten, diesendurchRückfragenbeider Geschäftsleitung des Institutsaufzuklären.

 

  1. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Streitschlichtung

 

Das Institut ist keiner freiwilligen (privaten) Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung angeschlossen. Für Streitigkeiten zwischen dem Institut und Kunden in Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen ist grundsätzlich die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Referat ZR 3

Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn,

Fon: 0228 / 4108-0; Fax: 0228 / 4108-62299

E-Mail:schlichtungsstelle@bafin.de) zuständig

 

 

 

  1. Entgelte, Zuwendungen und Auslagen (Provisionsbasierter und entgeltlicher Dienstleistungen)

10.1  Im Privatkundengeschäft werden der/dem Anleger/-in Entgelte für die Leistungen des Instituts nicht gesondert in Rechnung gestellt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

10.1  Die/Der Anleger/-in und das Institut sind sich aufgrund der Regelung der Nr. 10.1  darüber einig, dass das Institut bei der Erbringung von Vermittlungen und Beratungen monetäre und nicht monetäre Zuwendungen erhält, damit die Qualität der für den/die jeweiligen Anleger/-in erbrachten Dienstleistung durch Leistungen (z.B. Erbringung unentgeltlichen Anlageberatung auf Basis einer breiten Palette von Finanzinstrumenten, unentgeltliche Depotchecks, unentgeltliche Übermittlung periodischer Berichte über die Wertentwicklung von Finanzinstrumenten oder die unentgeltliche Ermöglichung eines verbesserten Zugangs zu Beratungsdienstleistungen wie dem telefonischen Service) verbessert werden kann. Diese Zuwendungen werden dem Institut im Zusammenhang mit der Abwicklung von Wertpapieraufträgen, mit Verträgen über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (z.B. Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und Vermögensanlagen) aufgrund von Verträgen mit den Banken, Depotstellen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und/oder den Emittenten oder deren Vertriebsstellen  von diesen für den Abschluss der jeweiligen Verträge gewährt. Institut und Kunde sich sich darüber einig, dass die jeweils dem Kunden vor Erbringung der Leistung offengelegte/n Zuwendung/en der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen steht/en.

10.2 Wenn und soweit dem/der  Anleger/-in aufgrund der in Nr. 10.1  genannten Vereinbarungen gegen das Institut ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gem. § 667 oder gem. §§ 675, 667 Bürgerlichen Gesetzbuches trifft, tritt der/die  Anleger/in diesen Anspruch an das Institut ab, das die Abtretung hiermit annimmt.

10.3 Einzelheiten zu den  zu den erhaltenen und gewährten Zuwendungen werden dem/der Anleger/-in vor Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt. Im Übrigen erfolgt eine zusätzliche Einzelaufstellung auf berechtigtes Verlangen des/der Anleger/-in.

  1. 4 Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt das Institut, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist, die Höhe von Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

 

  1. Änderungen und Anpassungen

Die allgemeinen Vermittlungsbedingungen dieses Vertrages können von dem Institut mit zukünftiger Wirkung einseitig geändert und ergänzt werden. Diese  Änderungen werden dem/der Anleger/-in schriftlich bekannt gegeben. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Änderung auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Änderungen auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern.

Die Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der/die Anleger/-in nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird ihn das Institut bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen und die geänderte(n) Regelung(en) besonders hervorheben. Der Widerspruch muss durch den/die Anleger/-in innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an das Institut abgesendet werden.

 

  1. Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten, Datenschutz, Telefonaufzeichnungen

12.1 Das Institut ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen es Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf das Institut nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen und/oder behördliche Anordnungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat.

12.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/ oder behördlicher Anordnung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und/oder den Anforderungen der behördlichen Anordnung.

12.3 Das Institut ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Auskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Das Institut erteilt jedoch keine Aus- künfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Auskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt das Institut nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.

12.4 Das Institut ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die für eine ordnungsgemäße und/oder den gesetzlichen Bestimmungen genügende Weiterleitung von Auftragen zur Auftragsdurchführung und/oder Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit den Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten zu speichern und erforderlichenfalls zu vervielfältigen und mindestens im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und/oder wiederherzustellen. Zur Weitergabe erlangter Informationen und/oder Daten an Dritte ist das Institut nur berechtigt, wenn dies der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung dient oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

12.5 Die Regelungen der Nr. 12.4 gelten auch für die Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation zwischen Kunden und dem Institut.

 

 

 

Ende der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen